Non-Compliance-Geräte
Manchmal reicht eine feste Zahnspange allein nicht aus, um die gewünschte Korrektur der Zahnstellung zu bewirken. In diesen Fällen kommen sogenannte Non-Compliance-Geräte zum Einsatz. Bei diesen Apparaturen ist keine Mithilfe des Patienten erforderlich: Sie werden fest mit den Zähnen bzw. mit der Zahnspange verbunden und verbleiben im Mund, bis die gewünschte Korrektur erzielt ist.
Non-Compliance-Geräte im Überblick:
- Gaumennahterweiterungsapparatur, Quadhelix
- Forsus-Feder
- Lingualbogen, Palatinalbogen
- Mesial-Jet