Kontakt
Non-Compliance-Geräte

Non-Compliance-Geräte

Manchmal reicht eine feste Zahnspange allein nicht aus, um die gewünschte Korrektur der Zahnstellung zu bewirken. In diesen Fällen kommen sogenannte Non-Compliance-Geräte zum Einsatz. Bei diesen Apparaturen ist keine Mithilfe des Patienten erforderlich: Sie werden fest mit den Zähnen bzw. mit der Zahnspange verbunden und verbleiben im Mund, bis die gewünschte Korrektur erzielt ist.

Non-Compliance-Geräte im Überblick:

  • Gaumennahterweiterungsapparatur, Quadhelix
  • Forsus-Feder
  • Lingualbogen, Palatinalbogen
  • Mesial-Jet
Kieferorthopäde Tübingen Zahnspange Tübingen „Unsichtbare“ Zahnschiene Tübingen